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Probleme bei Einfuhr von Medikamenten in die Vereinigten Arabischen Emirate - Dubai, Abu Dhabi, Sharjah, Ajman, etc.

Verhaftungen in Dubai wegen Medikamenten

 

In den letzten eineinhalb Jahren häufen sich in den Vereinigten Arabischen Emiraten, meist Dubai, leider Fälle von Verhaftungen wegen unerlaubter Einfuhr von Medikamenten. Wir von Ihrem Orient-Spezialisten Reiseservice Graw möchten daher dringend nötige Aufklärung leisten.

In Dubai gelten sogar manche Stoffe als Drogen, die man hierzulande relativ problemlos erwerben kann. Aber schon kleinste Spuren von ihnen können in den Vereinigten Arabischen Emiraten mehrere Jahre Gefängnis nach sich (mehr...) ziehen, wie die Organisation Fair Trials International warnt: "Wir haben Berichte über einen Schweizer, der in Dubai verhaftet wurde. An seiner Kleidung hatte man Mohnsamen von einem Brötchen gefunden, das er vor dem Start am Flughafen Heathrow gegessen hatte", sagt Catherine Wolthuizen, Chefin von Fair Trials International. "Mohn ist in den Emiraten verboten wie Cannabis", sagt Wolthuizen. Die Organisation setzt sich mit Anwälten für gerechte Verfahren gegen Touristen ein, denen in den Golfstaaten der Prozess gemacht wird. "In den vergangenen 18 Monaten ist die Zahl der Fälle massiv gestiegen", sagt Wolthuizen. Häufig endet die Dubai-Reise hinter Gittern, weil Sicherheitsleute verbotene Medikamente im Koffer finden. Seit rund zwei Wochen wartet ein deutscher Mitarbeiter der TV-Produktionsfirma Endemol auf eine Anklage in Dubai: Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa wird der 31 Jahre alte Cat Le-Huy, der als technischer Leiter an der Produktion der Reality-TV-Show "Big Brother" in Großbritannien beteiligt ist, wegen Besitzes illegaler Substanzen festgehalten. Nach Angaben von Angehörigen und Freunden des Inhaftierten hatte Le-Huy, der in London lebt und in Dubai Urlaub machen wollte, eine Flasche mit dem Hormon Melatonin bei sich - als Mittel gegen Schlafstörungen nach langen Flügen (Auszüge und Zitate aus SPIEGEL online).

Die Organisation Fair Trials International setzt sich zurzeit für einen Briten ein, bei dem bei einem Zwischenstopp in Dubai ein Zigarettenstummmel unter dem Schuh klebte. Die Kontrolleure fanden darin 0,003 Gramm Cannabis. Im September 2007 wurde er zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Mann wartet nun auf eine Gelegenheit für ein Gnadengesuch. Jedes Jahr erlässt der Scheich von Dubai zum Fastenmonat Ramadan eine Amnestie. Nur wenige Wochen hat eine 45-jährige Britin im Jahr 2005 im Gefängnis verbracht, nachdem sie mit Kodein erwischt wurde. Sie kam frei, nachdem ein Arzt bescheinigt hatte, dass das Medikament ausschließlich für ihre chronischen Rückenschmerzen eingesetzt wird.

Achtung: Drogen!

Auch im deutschen Auswärtigen Amt sind die strengen Einreisebestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate immer wieder ein Thema. In den Reisehinweisen verweist die Behörde darauf, dass auf die Einfuhr geringster Mengen Drogen in Reisegepäck, an Kleidung oder am Körper langjährige Haftstrafen stehen können. "Selbst der unter Umständen einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft", heißt es. Dass Reisende wegen Drogenbesitzes bei kleinsten Mengen vier Jahre ins Gefängnis gehen, sei "nicht ungewöhnlich", bestätigt ein Sprecher.

Entsprechende Hinweise des Auswärtigen Amtes (Stand: Februar 2008)

Drogenbesitz und -konsum: An den Flughäfen werden auch Transitreisende verstärkt auf Drogen kontrolliert; auf Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen langjährige Haftstrafen. Selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft.

Vorsicht ist auch beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von zahlreichen Medikamenten in VAE verboten ist. Es wird dringend empfohlen, auch diese Liste des Auswärtigen Amtes (scheint etwas älter als die unten angegebene zu sein) zu konsultieren. Das Auswärtige Amt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit dieser Liste.

Liste von in Dubai verbotenen bzw. unter Kontrolle stehenden Wirkstoffen

Auf seiner Internetseite veröffentlicht das Gesundheitsministerium der Vereinigten Arabischen Emirate eine Liste von verbotenen Stoffen. Darunter sind erwartungsgemäß besonders Medikamente, die beruhigend, angstlösend oder antidepressiv wirken, aber auch u.a. Kodein, Bestandteil von einigen rezeptpflichtigen Schmerzmitteln und Hustenmitteln. Auf der Liste sind zur ersten Orientierung viele Markennamen / Handelsnamen von Medikamenten aufgeführt, die die betreffenden Wirkstoffe beinhalten.

Auswirkungen für den Dubai-Reisenden

Zunächst sind unabhängig vom tatsächlichen Drogenkonsum zwei Dinge wichtig - die irrtümliche Beisichführung von verbotenen Substanzen und die Mitnahme von Medikamenten:

Extreme Einzelfälle, die aber medienträchtig sind, wie Überreste einer Cannabis-Zigarette unter dem Schuh oder Mohnkrümel vom letzten Brötchen, lassen sich wohl kaum verallgemeinern, sollten aber die Augen schärfen für die eigene Reise.

Etwas anderes sind vielfach verwendete "Helferlein" für Flugangst oder Reisekrankheit, die mit schöner Regelmäßigkeit unter genannte Verbote (s. Liste) fallen. Hier ist dringend angeraten, auf deren Mitnahme zu verzichten. Wenn dies nicht möglich ist, sollte dringend das dazu passende Rezept mitgeführt (Handgepäck) mitgeführt werden. Hinzu kommt die mitgeführte Menge: Sollten Sie z.B. eine Komplettpackung Beruhigungsmittel mit sich führen, wollen sich aber auf Flugangst berufen, ist die mitgeführte große Menge geeignet, Zweifel bei den Kontrolleuren zu wecken, was zu einer vermeidbaren Poenalisierung führen kann!

Unser Rat: Zählen Sie dringend benötigte Medikamente genau ab und nehmen diese zusammen mit dem Rezept und einer Dosierungsanweisung Ihres Arztes mit! Machen Sie keine Ausnahme! Für die Mitnahme von zahlreichen Antidepressiva und verwandten Substanzen halten Ärzte Formulare bereit, auf denen die Medikamente, Wirkstoff, Dosierung etc. fest gehalten sind. Diese müssen dann von einem Gesundheitsamt abgestempelt werden. Mit diesen Dokumenten haben Sie dann alles getan, was bei Kontrollen die Vermutung verhindern kann, dass Sie ungerechtfertigt Drogen mit sich führen.



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